Welche Gründe führten zum NATO-Doppelbeschluss (1979), warum wurde der Vertrag über die vollständige Abrüstung landgestützter nuklearer Mittelstreckenwaffen (1987) möglich und was bedeutete beides für die damalige Bundesrepublik Deutschland? Diese Fragen standen im Mittelpunkts eines Vortrags von General a.D. Wolfgang Altenburg im Master-Seminar von Professor Staack „Internationale Ordnung, Nuklearwaffen und Rüstungskontrolle“ am 22. Mai 2018 an der Helmut-Schmidt-Universität. Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr (1983-1986) und Vorsitzende des NATO-Militärausschusses (1986-1989) schildete ebenso lebendig wie analytisch tiefgründig die Entscheidungsprozesse unter den Bundeskanzlern Helmut Schmidt und Helmut Kohl sowie die Debatten in der NATO und mit den USA, an denen er verantwortlich beteiligt war. Besonders spannend waren seine Ausführungen zur Interessenlage der Bundesrepublik und den Strategien, um diese Interessen durchzusetzen. Bezugnehmend auf die aktuelle Situation im Verhältnis zwischen dem Westen und Russland, erinnerte Altenburg an die Philosophie des Harmel-Berichts der NATO von 1967: notwendig seien eine gesicherte Verteidigung und ein ernsthafter politischer Dialog. Rüstungskontrolle bleibe ein unverzichtbares Instrument der Sicherheitspolitik und der INF-Vertrag müsse erhalten werden.
