„Die Zukunft des INF-Vertrags betrifft ganz unmittelbar die Sicherheit in Europa.“ Dies stellte der Vizepräsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), Wolfgang Rudischhauser, im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Helmut-Schmidt-Universität mit dem Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) zur Zukunft des INF-Vertrags am 15. Mai 2018 mit Nachdruck fest. Daher sei es unabdingbar, so Rudischhauser, dass die europäischen Nato-Mitgliedsstaaten, insbesondere auch die Bundesregierung, die brisante Lage, in der sich das internationale Abrüstungsregime (inkl. der Zukunft von New START und JCPoA) insgesamt und der INF-Vertrag im Speziellen derzeit befinden, öffentlichkeitswirksam adressieren. Letzteres müsse auch die Benennung möglicher und weitreichender Konsequenzen einer Nicht-Fortführung des INF für die europäische Sicherheitsarchitektur beinhalten.
Der Intermediate Range Nuclear Forces (INF) Vertrag von 1987 zwischen den USA und Russland (Rechtsnachfolger der UdSSR) verpflichtet die Vertragspartner, landgestützte ballistische Raketen und Marschflugkörper mit einer Reichweite von 500 bis 5.500 km zu vernichten und diese weder zu produzieren noch wiedereinzuführen. Vor diesem Hintergrund beschuldigen die USA Russland seit 2014 öffentlichkeitswirksam der mehrfachen Vertragsverletzung, insbesondere durch Tests und die Einführung von bodengestützten Marschflugkörpern. Dies erwiderte Moskau seinerseits damit, dass die USA unter anderem mit bestimmten Komponenten ihres Raketenschutzschildes (NMD) gegen den Vertrag verstoße. Als Folge dieser im Raum stehenden, aber nach wie vor nicht verifizierten Vertragsverletzungsbehauptungen, ist ein Fortbestehen des INF-Vertragswerkes alles andere als gesichert. Für eine Aufrechterhaltung gäbe es zwar mehrere denkbare Möglichkeiten, erklärte Rudischhauser mit Verweis auf Vorschläge der Deep-Cuts-Kommission, einer deutsch-russisch-amerikanischen Expertenkommission. Allerdings fehle auf beiden Seiten der nötige politische Wille, offene Fragen hinsichtlich möglicher Vertragsverletzungen durch technischen Dialog und Verifikation auszuräumen, sekundierte Prof. Götz Neuneck, Mitglied der Deep-Cuts-Kommission. Sowohl der Gastredner, als auch die beiden Moderatoren Prof. Michael Staack und Prof. Neuneck waren sich einig, dass eine Nicht-Fortführung oder Nicht-Einhaltung des INF-Vertragswerkes das Potential einer deutlichen Zu- statt Abnahme nuklearer Rüstungsdynamiken und Kalter-Kriegs-Mechanismen in sich berge.
