Michael Staack im Gespräch mit dem NDR: Bilanz des 2+4-Vertrages nach dreißig Jahren

Im Interview mit Andreas Flocken von NDR Info hat Professor Staack eine ausführliche Bewertung des 2+4-Vertrages vorgenommen. Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ war am 12. September 1990 in Moskau von den Außenministern der Bundesrepublik und der DDR sowie ihren Amtskollegen aus Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA unterzeichnet worden. Mit diesem Abkommen, das zugleich einen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1945) nicht zustande gekommenen Friedensvertrag ersetzte, war der Weg frei für die am 3. Oktober 1990 vollzogene völkerrechtliche Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Das wichtigste Vertragsziel, eine friedenspolitisch verträgliche außen- und sicherheitspolitische Einbettung des vereinten Deutschlands in europäische Strukturen, konnte nach Auffassung von Michael Staack mit dem 2+4-Abkommen erreicht werden. Angesichts der weitverbreiteten Vorbehalte gegen die deutsche Einheit innerhalb Europas sei dies als ein großer Erfolg zu betrachten. Dagegen misslang der Versuch, die Sowjetunion bzw. deren spätere Rechtsnachfolgerin, die Russische Föderation, in eine gesamteuropäische Sicherheitsstruktur einzubinden. Weder kam es zur Bildung einer starken paneuropäischen Sicherheitsorganisation ausgehend vom KZSE-Prozess noch zu einer substanziellen, für beide Seiten ertragreichen NATO-Russland-Partnerschaft. Stattdessen erzeugte nicht zuletzt die NATO-Erweiterung nach Osten ohne parallele Vertiefung der NATO-Russland-Beziehungen zunehmende Spannungen und fortgesetzte politische Entfremdung.

Zur Langfassung des Gesprächs

Zur gekürzten Fassung in der NDR-Sendung „Streitkräfte und Strategien“

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Zum Wortlaut des 2+4-Vertrages

Zur ZDF-Dokumentation über den 2+4-Prozess